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Vor 150 Jahren trat die neue Kantonsverfassung in Kraft. Sie brachte einen grossen Umbruch: Die alten Einheitsgemeinden wurden aufgelöst. Seit 1874 haben wir im Kanton Zug Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden.
Das Stadtarchiv Zug feiert «150 Jahre Einwohnergemeinde Zug» mit monatlichen Aktivitäten. Im Februar präsentiert der Historiker Daniel Schläppi die Ergebnisse seines Forschungsbeitrags, den er in der Publikationsreihe «18 Grad» des Stadtarchivs publiziert hat. An diesem Abend geht es um die Aufteilung der Gemeinde Zug in die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinde.
§76 «José, Hasan, Reto und Volker dürfen gemeinsam chillen.»
So steht das natürlich nicht drin in der Verfassung von 1874. Gemäss §76 besteht die Einwohnergemeinde aus Gemeindebürgern sowie aus niedergelassenen Kantons- und Schweizerbürgern. Zu ersteren sind auch die eingebürgerten Ausländer zu zählen. Insofern also bilden José, Hasan, Reto und Volker tatsächlich eine Gemeinschaft. Und die 1874 von der politischen Partizipation ausgeschlossen Frauen? Blieben auch hier aussen vor und waren, wenn man die Verfassung wortgetreu auslegt, nicht Teil der Einwohnergemeinde Zug.
Alle Informationen zu diesem Anlass finden Sie hier im Flyer