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03.02.2022, 17.12

Der Bundesrat hebt per Donnerstag, 3. Februar, die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne auf. Aus Sicht der Regierung lässt die Situation in den Spitälern diesen Schritt zu. An der Zertifikatspflicht für Gottesdienste ändert sich vorerst nichts.

Für Gottesdienste gilt weiterhin: Nehmen weniger als 50 Personen teil, gilt keine Zertifikatspflicht. Bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen: Der Zugang ist auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G). Das Tragen einer Maske in einer Kirche oder einer anderen Kultstätte ist weiterhin obligatorisch. Seit dem 22. Januar müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

Für die übrigen Bereiche gilt sogar, zusätzlich zu 2G, je nachdem weiterhin eine Testpflicht. Dies dort, wo die Maske nicht getragen oder nicht am Tisch gegessen und getrunken werden kann, etwa an Blasmusikproben oder in Clubs. Dort braucht es zusätzlich einen negativen Test. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser 2G-plus-Testpflicht ausgenommen. /kath.ch

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