Aufarbeitung Missbrauch -Zwischenresultate
27.05.2024, 09.30
Heute haben die Schweizer Bischofskonferenz SBK, die Römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ und die Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz KOVOS in einem Zwischenbericht über den Stand der Massnahmen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz informiert.
Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld sollen künftig überall in der Schweiz professionelle und unabhängige Beratung erhalten, Täter zur Rechenschaft gezogen, Risiken für weitere Missbräuche auf allen Ebenen der Institutionen minimiert und Vertuschung verhindert werden.
Sechs konkrete Massnahmen
Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – haben am 27. Mai 2024 folgende Punkte präsentiert:
- Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
- Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
- Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
- Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
- Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
- Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.
Der aktuelle Stand des Projekts und alle bisherigen Informationen finden sich auf: Aufarbeitung Missbrauch Schweiz