01.04.2022, 08.00
Die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung zur besonderen Lage sind aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit beginnt die normale Lage.
Die Kantone sind wieder für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zuständig. Es bleibt eine Übergangsphase bis Frühling 2023 mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit des Bundes und der Kantone.
Die Covid-Taskforce des Bistums Basel veröffentlicht keine FAQ mehr. Sie bittet die zuständigen Personen, vor Ort wachsam zu bleiben und ggf. verhältnismässige Massnahmen zu ergreifen, beispielsweise Hygienemassnahmen oder Maskenpflichtempfehlung. Für die umsichtige und verantwortungsvolle Umsetzung der jeweiligen Massnahmen dankt die Task-Force herzlich. Sie lädt nun alle ein, den Film nicht einfach zurückzudrehen und wie vor zwei Jahren wieder weiterfahren zu wollen, sondern aus dem Erlebten zu lernen und Neues zu wagen. Dafür wünscht sie allen Mut und Langmut.
Die Covid-Taskforce des Bistums Basel