18.02.2022, 07.53
Nach dem gestrigen Entscheid des Bundesrats werden per Donnerstag, 18. Februar 2022, fast sämtliche Corona-Massnahmen aufgehoben. Das betrifft auch die Gottesdienste. Für sie gilt ab sofort keine Zertifikatspflicht und keine Maskenpflicht mehr.
Die Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Verkehr, in Spitälern und Heimen – wobei für Heimbewohnende die Maskenpflicht wiederum entfällt. Den Kantonen stehe es allerdings frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen», teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Auch für Gottesdienste bedeutet die neue Regelung, dass keine Maskenpflicht mehr besteht. Auch fällt die bislang geltende Zertifikatspflicht für Gottesdienste mit über 50 Menschen. An Eingängen muss nicht mehr gezählt werden, Kirchenchöre können sich wieder wie früher treffen, proben und singen.
Das Bistum Basel empfiehlt, weiterhin an den Eingängen Desinfektionsmittel bereitzuhalten und Abstände zu beachten. Vor der Austeilung der Kommunion sollten sich die Kommunionspenderinnen und Kommunionspender die Hände desinfizieren.
Die im Bistum Basel noch bis Ende März 2022 geltenden Massnahmen und Empfehlungen
Bernadette Thalmann