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Die Bereitschaft zu nachbarschaftlicher Hilfe ist gross in der aktuellen Krise. Das Rote Kreuz (SRK) und die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) stellen eine App zur Koordination der Einsätze zur Verfügung.

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Nachdem der Bunderat am Montag im Kampf gegen das Coronavirus den nationalen Notstand ausgerufen hat, konkretisiert nun das Bistum Basel, was dies konkret für die Kirche in den Bistumskantonen bedeutet.

Zur Umsetzung der behördlichen Vorschriften verfügt der Bischof von Basel ab sofort und bis am 19. April 2020 zusammengefasst folgende Massnahmen:

  • Generelle Haltung: Hygiene, Abstand halten, wenn möglich zu Hause bleiben, Sitzungen absagen. Schutz der Risikogruppen hat Priorität.
  • Alle öffentlichen Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen sind untersagt.
  • Die Kirchen bleiben offen.
  • Kirchliche Sozialdienste verstärken Hilfestellung an Risikogruppen.
  • Einzelseelsorge/Einzelfallhilfe gewährleisten und Kontakte über Telefon, E-Mail oder Social Media sicherstellen.
  • Verbreitung medialer Gottesdienstübertragungen fördern.

Hier die Bistumskommunikation im Wortlaut:

Hier der Link zum Bundesamt für Gesundheit

 

Das Forum Kirche und Wirtschaft der Katholischen Kirche Zug sagt die für den 1. April geplante Jubiläumsveranstaltung aufgrund der Massnahmen gegen das Corona Virus ab. Sie wird auf den 1. Juli verschoben.

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Nachdem am vergangenen Freitag der Bundesrat die Massnahmen gegen das Corona-Virus verschärft hat, zieht auch das Bistum Basel nach. Es will damit Risikogruppen und besonders verletzliche Menschen wie Wohnungslose und Flüchtlinge schützen.

Hier der Wortlaut der Kommunikation des Bistums:

Die besondere Lage, die durch die schnelle Verbreitung des Coronavirus entstanden ist, erfordert auch von uns als religiöser Gemeinschaft angepasste und angemessene Reaktionen. Das Bistum Basel berücksichtigt dabei stets die Anordnungen vom Bund und von den Kantonen. Auf diesem Hintergrund sind die unten aufgeführten Massnahmen zu verstehen.

  • Sollten die vom Bistum vorgesehenen Massnahmen nach Abwägung vor Ort nicht eingehalten werden können, sind jegliche Art von Versammlungen abzusagen.
  • Verantwortlich für die Entscheide und ihre Umsetzung sind die Leitungen der Pfarreien und anderssprachigen Missionen im Gespräch mit den Kirchgemeindebehörden und den pastoralen Räten.
  • Die Entscheide sind durch Anschläge an den Kirchentüren und in den Schaukästen sowie durch mündliche und schriftliche Mitteilungen, insbesondere über die Homepage, zu kommunizieren.
  • Diese Massnahmen gelten bis auf weiteres bzw. Widerruf und können, falls Bund und Kantone weitere Massnahmen anordnen, jederzeit ergänzt werden.

Als Kirche sind wir Teil der Gesellschaft. Deshalb unterstützt das Bistum Basel mit den getroffenen Massnahmen den Schutz der Risikogruppen. Wir zeigen uns insbesondere solidarisch mit Menschen, die ohnehin schon besonders verletzlich sind, beispielsweise Wohnungslose oder Flüchtlinge, und die unter dieser Lage besonders leiden.

Obwohl hier äusserliche Massnahmen angeordnet werden, trifft diese besondere Lage die religiösen Gemeinschaften in ihren inneren Vollzügen – in besonderer Weise angesichts der bevorstehenden Kar- und Ostertage für die christlichen Gemeinschaften. Wir verstehen die jetzt entstandene Situation auch als Chance, um darüber nachzudenken und zu entdecken,

  • was uns unser Feiern bedeutet
  • was Verzichten unter diesen Umständen bedeutet und freisetzen kann
  • welche kreativen Möglichkeiten wir haben, auf andere Art miteinander verbunden zu sein
  • welche neuen Sichtweisen wir entwickeln können
  • was entsteht, wenn vieles unklar ist und neu werden will.

Dazu wünschen wir euch und Ihnen viel Mut, grosse Offenheit und den Segen Gottes.

Die nun folgenden Massnahmen sind gruppiert. Sie sind aber als Massnahmenpaket zu beachten.

Sonntags- und Werktagsgottesdienste

  • Wer Grippesymptome aufweist, bleibt zu Hause.
  • Die Gottesdienste werden einfach gestaltet. Volksgesang ersetzt den Kirchenchor.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Gläubigen sich gut in der Kirche verteilen. Die zugelassene Höchstzahl darf nicht überschritten werden. Es ist zu klären, wie der Einlass in die Kirche organisiert wird. Gegebenenfalls lädt man nur einzelne Personen oder eine Gruppe ein, die im Namen aller feiern.
  • Bei der Kommunionspendung erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand.
  • Wer die Kommunion austeilt, wäscht/desinfiziert vorher die Hände.
  • Die Weitergabe des Friedensgrusses durch Handschlag entfällt.
  • Die Kollekte wird als Türkollekte aufgenommen.
  • Die Weihwasserbecken werden geleert.
  • Der Bischof entbindet von der Sonntagspflicht.

Begräbnisfeiern

  • Sie werden im Familienkreis gefeiert, ggf. nur als Beisetzungsfeier auf dem Friedhof.
  • Die kantonalen Höchstzahlen und die Bewilligungspflicht sind zu beachten.

Veranstaltungen/Versammlungen

  • Der Schutz der Risikogruppen wird besonders beachtet.
  • Vor Ort ist die Risikoabwägung mit den kantonalen Behörden zu machen.

Die Feiern der Karwoche und Ostern

  • Es kommen keine Kirchenchöre und Orchester zum Einsatz.
  • Für den Palmsonntag werden keine Veranstaltungen zum Palmenbinden durchgeführt.
  • Am Hohen Donnerstag wird auf die Fusswaschung und auf die Kommunion unter beiden Gestalten verzichtet.
  • Am Karfreitag wird keine Kommunion gespendet; die Kreuzverehrung erfolgt durch eine Kniebeuge; das Kreuz wird nicht berührt.
  • Beim Beichthören ist auf den gebührenden Abstand zu achten (Beichtzimmer oder in einem Nebenraum der Kirche).
  • Auf Empfänge und Apéros nach Gottesdiensten wird verzichtet.
  • Die Chrisammesse feiert der Bischof zusammen mit dem Weihbischof, dem Bischofsrat und dem Residentialkapitel in der Kathedrale. Es ist keine öffentliche Feier. Radio Maria strahlt diesen Gottesdienst ab 10.45 Uhr aus.
  • Die heiligen Öle können am Dienstag und Mittwoch der Karwoche sowie in der Osterwoche von Dienstag bis Freitag jeweils von 9.30-11.30 in Solothurn, Baselstrasse 58, abgeholt werden.
  • Die diesjährigen Jubilare werden im kommenden Jahr erneut zur Chrisammesse eingeladen.

Erstkommunionfeiern, Weisser Sonntag

  • Die nach Ostern vorgesehenen Erstkommunionfeiern finden dieses Jahr im Bistum Basel nicht statt.
  • Die Eltern können mit ihrem Kind in einem Sonntagsgottesdienst ab Ostern zur Erstkommunion gehen.
  • Die Leitung der Pfarrei kann die Erstkommunionfeier auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verschieben.

 Firmungen

  • Die Firmfeiern werden verschoben. Die Leitung der Pfarrei legt zu gegebener Zeit einen neuen Termin fest.
  • Kann der vorgesehene Firmspender den neuen Termin nicht wahrnehmen, erteilt der Generalvikar dem Pfarrer oder dem Leitenden Priester eine Firmvollmacht für die verschobene Feier.
  • Begegnungen mit dem Firmspender sind dem neuen Termin anzupassen.
  • Firmweekends und ähnliche Veranstaltungen finden nicht statt.

Krankensalbungen

  • Krankensalbungen werden nur einzeln gespendet.
  • Die Hygienemassnahmen sind sorgfältig einzuhalten.
  • Der Besuch in Alters- und Pflegeheimen ist im Voraus mit der Hausleitung abzusprechen.
  • Spezialseelsorger/-innen sprechen mit der Leitung ihrer Institution ihren Dienst ab.

Religionsunterricht und Katechese

  • Für den Religionsunterricht gelten dieselben Regelungen wie für den sonstigen schulischen Unterricht. Dies gilt auch für die ausserschulische Katechese.

 Seelsorgerliche Begleitung

  • Unter Einhaltung der geforderten Massnahmen werden die Gläubigen weiterhin seelsorgerlich betreut.
  • Die Kirchen im Bistum bleiben für das persönliche Gebet geöffnet.

Gottesdienstübertragungen in den Medien

  • Gottesdienstübertragungen am Fernsehen, im Radio oder über Livestreaming ermöglichen die Teilnahme am Feiern der Kirche. Vorschläge findet man auf der Internetseite des Bistums.
  • Die liturgischen Texte der Sonn- und Feiertag sowie Vorschläge für Gebet und Betrachtung stellen die Benediktiner von Einsiedeln zur Verfügung: https://www.kloster-einsiedeln.ch/gottes-wort/.

Diese Massnahmen gelten ab sofort, bis auf Widerruf. Die nächste Information erfolgt spätestens am 31. März 2020.

 

Markus Thürig, Generalvikar Bistumsregion St. Viktor

Bischöfliche Kanzlei
Baselstrasse 58, Postfach, 4502 Solothurn
032 625 58 41
kanzlei@bistum-basel.ch
bistum-basel.ch

 

Hier die Links zu den Webseiten von Bund und Kanton Zug betreffend Corona-Virus:

Die Geschäftsleitung der Klinik Zugersee hat entschieden, dass zum Schutz ihrer Patienten alle grösseren Anlässe in der Klinik bis Ende März abgesagt werden. Dies betrifft leider auch den Anlass mit Bischof Felix Gmür vom 26. März.

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Die Zuger Theologin Regula Grünenfelder engagiert sich an vorderster Front für die Gleichstellung der Frau in der Kirche. Im Interview mit kath.ch spricht sie darüber, wo die kirchliche Frauenbewegung gerade steht.

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Die Pastoralräume, Pfarreien und Kirchgemeinden wurden am 5. März von der Bistumsregionalleitung und der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ über den Umgang mit dem Corona-Virus informiert.

Auch unsere Pfarreien und Kirchgemeinden sind von den Massnahmen betroffen, die die staatlichen Behörden erlassen haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und zu verhindern. Regelungen für Gottesdienste und Beerdigungen:

  • Die Meldepflicht ist erfüllt mit der Publikation der Gottesdienstzeiten sowie mit der Ankündigung der Beerdigung (Keine Anmeldung bei der Hotline oder per Formular erforderlich). Darunter fallen auch Gottesdienste im Zusammenhang mit einem «Suppentag».
  • Teilnehmende, die innerhalb der letzten 14 Tage ein Risikogebiet bereist haben, sollen sich entfernen oder im hinteren Teil der Kirche aufhalten (Abstand): Ein Hinweis mittels eines Plakats am Eingang sowie Erwähnung durch den Leiter/die Leiterin am Anfang des Gottesdienstes reicht.
  • Kranke Personen mit Fieber, Husten oder Atembeschwerden sollen nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Wenn mehr als 200 Teilnehmende erwartet werden, ist die Rückverfolgbarkeit sicher zu stellen: z.B. mittels Personenliste mit Telefonnummer, in die sich die Kirchgänger eintragen können. Bei Beerdigungen gilt die Eintragungspflicht aus Praktikabilitätsgründen beim Betreten der Kirche.
  • In allen Fällen sollen die aktuellen Hygienemassnahmen eingehalten werden.

Das Bistum hat am 27. Februar 2020 bereits über Vorsichtsmassnahmen für die Liturgien informiert:

  • Wer Grippesymptome aufweist, bleibt zu Hause. Das gilt auch für Liturgien.
  • In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand; von der Mundkommunion ist abzusehen.
  • Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  • Bei einer Konzelebration wird das Blut Christi durch Eintauchen der Hostie konsumiert; der letzte Priester, der kommuniziert, trinkt den Kelch aus.
  • Die Weitergabe des Friedensgrusses entfällt.
  • An manchen Orten kann es angebracht sein, die Weihwasserbecken zu leeren.

Diese Anweisungen gelten weiterhin. Im Übrigen bitten wir Sie, in eigener Verantwortung regelmässig die Websiten von Bund und Kanton Zug zu konsultieren und die dort kommunizierten Massnahmen umzusetzen. Die Adressen lauten:

Das Corona-Virus wird noch längere Zeit unseren Alltag beeinflussen. Wie sich das auf erst später stattfindende Veranstaltungen und Angebote auswirkt, etwa Erstkommunionfeiern oder Sommerlager, wissen wir nicht. Wir danken Ihnen, dass Sie die Vorbeugungs- und Schutzmassnahmen mittragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

Unterzeichnende:

  • Hanspeter Wasmer, Bischofsvikar
  • Margrith Mühlebach-Scheiwiller, Regionalverantwortliche
  • Karl Huwyler, Präsident VKKZ
  • Melanie Hürlimann, Geschäftsstellenleiterin VKKZ

Möchten Sie Ostern lieber in Gemeinschaft statt alleine verbringen? Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten ganz in der Nähe an: Spirituelle Seminare im Lassalle-Haus, Klostertage zum Thema biblischen Gärten oder mit den Baldegger Schwestern.

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Zur Prävention gegen eine Ansteckung durch das «Corona-Virus» empfehlen die Diözesen Basel und St.Gallen für Zusammenkünfte und Versammlungen von Gläubigen, insbesondere Liturgien, verschiedene Vorsichtsmassnahmen.

  • Wer Grippensymptome aufweist, bleibt zu Hause. Das gilt auch für Liturgien.
  • In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand; von der Mundkommunion ist abzusehen. Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu desinfizieren.
  • Bei einer Konzelebration wird das Blut Christi durch Eintauchen der Hostie konsumiert; der letzte Priester, der kommuniziert, trinkt den Kelch aus.
  • Die Weitergabe des Friedensgrusses entfällt.
  • An manchen Orten kann es angebracht sein, die Weihwasserbecken zu leeren.

Die Empfehlungen gelten bis auf Weiteres. Prioritär sind die Anweisungen der Gesundheitsbehörden zu beachten.

 

Hansruedi Huber, Kommunikationsverantwortlicher Bistum Basel

Die Bistümer Basel, Chur und St. Gallen führen jedes Jahr eine gemeinsame Wallfahrt nach Lourdes durch. Mit dabei ist ein Chor, der die Gottesdienste in Lourdes mitgestaltet. Dieser wird von Lucia Canonica aus Zug geleitet.

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